Mitbestimmungsrechte beim KI-Einsatz: Kurz & Klar
KI im Betrieb – was darf der Betriebsrat mitbestimmen? Erfahre hier kompakt, welche Rechte der Betriebsrat beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat – und wann er aktiv werden kann.
Das neue GDD-Kurzpapier 1 liefert dir klar strukturierte Antworten, wann und wie der Betriebsrat beim Einsatz von KI in Unternehmen eingebunden werden muss. Es ist relevanter denn je – und hier die wichtigsten Insights.
1. Relevante Gesetzesnormen im Überblick
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Eingriff in Überwachungstechnik – greift nur, wenn KI den Zugriff auf Mitarbeiterdaten für den Arbeitgeber ermöglicht. Bei webbasiertem ChatGPT und privatem Account ist demnach oft kein Mitbestimmungsrecht gegeben.
- § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: Mitspracherecht bei Einführung neuer Arbeitsabläufe – der Betriebsrat muss rechtzeitig informiert und beteiligt werden. KI fällt definitiv darunter.
- § 95 Abs. 2a BetrVG: Personalauswahl via KI – ob Diskriminierung oder Datenschutz, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Auswahlrichtlinien.
2. Was sagt die Rechtsprechung? – Das Beispiel Hamburg
Ein wegweisender Fall vor dem ArbG Hamburg (16.01.2024) zeigt:
- Freiwillige Nutzung von ChatGPT via privatem Account = keine mitbestimmungspflichtige Überwachung (§ 87 Nr. 6).
- Dennoch: § 90 Abs. 1 Nr. 3 bleibt verbindlich – rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats erforderlich.
- Einzige Ausnahme: bereits bestehende Vereinbarung zur Browsernutzung kann Mitbestimmungspflichten abdecken.
3. KI als neue Arbeitsmethode – deutsche Normen schärfer als EU-KI-VO
- Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz berücksichtigt KI explizit – in §§ 80 Abs. 3, 90 Abs. 1 Nr. 3 und 95 Abs. 2a wurde neu geregelt.
- Gerade bei Auswahlverfahren gewährleistet die Ergänzung: KI fällt klar in den Mitbestimmungsbereich.
- EU-KI-Verordnung 2026 (§ 26 Abs. 7) ergänzt das Ganze: Bei Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz müssen Arbeitnehmervertretungen informiert werden, bevor’s losgeht.
4. Das musst du mitnehmen
| Thema | Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht |
|---|---|
| Überwachung durch KI | Nur, wenn Arbeitgeber Datenzugriff hat – bei privatem Account meist nein |
| KI & Arbeitsprozesse | Immer! § 90 Abs. 1 Nr. 3 schützt dich – rechtzeitig einbeziehen! |
| KI in Personalauswahl | Ja – grundsätzlich mitbestimmungspflichtig |
| Zukünftiges EU-Recht | Bei Hochrisiko-KI greift auch § 26 KI-VO (ab 2026) |