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Mitbestimmungsrechte beim KI-Einsatz: Kurz & Klar

KI im Betrieb – was darf der Betriebsrat mitbestimmen? Erfahre hier kompakt, welche Rechte der Betriebsrat beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat – und wann er aktiv werden kann.

Das neue GDD-Kurzpapier 1 liefert dir klar strukturierte Antworten, wann und wie der Betriebsrat beim Einsatz von KI in Unternehmen eingebunden werden muss. Es ist relevanter denn je – und hier die wichtigsten Insights.
 

1. Relevante Gesetzesnormen im Überblick

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Eingriff in Überwachungstechnik – greift nur, wenn KI den Zugriff auf Mitarbeiterdaten für den Arbeitgeber ermöglicht. Bei webbasiertem ChatGPT und privatem Account ist demnach oft kein Mitbestimmungsrecht gegeben.
  • § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: Mitspracherecht bei Einführung neuer Arbeitsabläufe – der Betriebsrat muss rechtzeitig informiert und beteiligt werden. KI fällt definitiv darunter.
  • § 95 Abs. 2a BetrVG: Personalauswahl via KI – ob Diskriminierung oder Datenschutz, der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Auswahlrichtlinien.

2. Was sagt die Rechtsprechung? – Das Beispiel Hamburg

Ein wegweisender Fall vor dem ArbG Hamburg (16.01.2024) zeigt:

  • Freiwillige Nutzung von ChatGPT via privatem Account = keine mitbestimmungspflichtige Überwachung (§ 87 Nr. 6).
  • Dennoch: § 90 Abs. 1 Nr. 3 bleibt verbindlich – rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats erforderlich.
  • Einzige Ausnahme: bereits bestehende Vereinbarung zur Browsernutzung kann Mitbestimmungspflichten abdecken.

3. KI als neue Arbeitsmethode – deutsche Normen schärfer als EU-KI-VO

  • Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz berücksichtigt KI explizit – in §§ 80 Abs. 3, 90 Abs. 1 Nr. 3 und 95 Abs. 2a wurde neu geregelt.
  • Gerade bei Auswahlverfahren gewährleistet die Ergänzung: KI fällt klar in den Mitbestimmungsbereich.
  • EU-KI-Verordnung 2026 (§ 26 Abs. 7) ergänzt das Ganze: Bei Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz müssen Arbeitnehmervertretungen informiert werden, bevor’s losgeht.

Link zu Artikel

4. Das musst du mitnehmen

ThemaBetriebsrat hat Mitbestimmungsrecht
Überwachung durch KINur, wenn Arbeitgeber Datenzugriff hat – bei privatem Account meist nein
KI & ArbeitsprozesseImmer! § 90 Abs. 1 Nr. 3 schützt dich – rechtzeitig einbeziehen!
KI in PersonalauswahlJa – grundsätzlich mitbestimmungspflichtig
Zukünftiges EU-RechtBei Hochrisiko-KI greift auch § 26 KI-VO (ab 2026)
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Mitbestimmungsrechte beim KI-Einsatz: Kurz & Klar